Langsamfahrstelle in Satzvey
Verfasst: Mittwoch 12. Juni 2019, 12:43
Basierend auf eine Zugkollision in 2017 in Leese-Stolzenau (Landkreis Nienburg/Weser) hat das EBA (Eisenbahnbundesamt) nun angeordnet, dass Einfahrten in Bahnhöfe mit mechanischer Sicherungstechnik ab einer planmäßigen Streckengeschwindigkeit von 100 km/h bis auf weiteres nur mit einer verlangsamten Geschwindigkeit zugelassen werden dürfen. Dazu werden vom Einfahrsignal bis zum Ausfahr- oder Zwischensignal vorübergehende Langsamfahrstellen eingerichtet, in Satzvey 60 km/h statt der dort erlaubten 100 km/h. In Leese-Stolzenau hat der Fahrdienstleiter damals eine Zugfahrt in ein von einem Güterzug besetzten Gleis zugelassen, wodurch es zur Kollision kam. Er hatte vergessen, das besetzte Einfahrgleis gemäß Richtlinie zu sichern (Hilfssperre am Fahrstraßenhebel),bzw. wohl seine Fahrwegprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt.
In 2018 erging deshalb bereits eine Sicherheitsempfehlung des EBA:
"Bahnhöfe, die bisher über keine selbsttätige Gleisfreimeldeanlagen verfügen, sollten dahingehend einer Risikobetrachtung durch die EIU unterzogen werden. Im Ergebnis dessen sollten die Hauptgleise dieser Bahnhöfe entsprechend der Risikoklassifizierung sukzessive mit einer selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage nachgerüstet werden."
Da sich dieses naturgemäß hinziehen wird, bzw. die EIU warten, bis die betroffenen Betriebsstellen an ein ESTW angeschlossen sind, hat das EBA nun o.a. Maßnahme als Direktmaßnahme angeordnet.
Diese wird in Satzvey vsl. am nächsten Freitag (14.06.2019) in Kraft treten. Mit leichten Verspätungen, bzw. Zusatzverspätungen bei in Satzvey durchfahrenden Zügen kann gerechnet werden. Die Ahr- sowie die Pelenzstrecke sind aufgrund der dort niedrigeren Geschwindigkeiten nicht betroffen.
In 2018 erging deshalb bereits eine Sicherheitsempfehlung des EBA:
"Bahnhöfe, die bisher über keine selbsttätige Gleisfreimeldeanlagen verfügen, sollten dahingehend einer Risikobetrachtung durch die EIU unterzogen werden. Im Ergebnis dessen sollten die Hauptgleise dieser Bahnhöfe entsprechend der Risikoklassifizierung sukzessive mit einer selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage nachgerüstet werden."
Da sich dieses naturgemäß hinziehen wird, bzw. die EIU warten, bis die betroffenen Betriebsstellen an ein ESTW angeschlossen sind, hat das EBA nun o.a. Maßnahme als Direktmaßnahme angeordnet.
Diese wird in Satzvey vsl. am nächsten Freitag (14.06.2019) in Kraft treten. Mit leichten Verspätungen, bzw. Zusatzverspätungen bei in Satzvey durchfahrenden Zügen kann gerechnet werden. Die Ahr- sowie die Pelenzstrecke sind aufgrund der dort niedrigeren Geschwindigkeiten nicht betroffen.