Stilllegungsverfahren §11AEG EFQ
Verfasst: Mittwoch 22. Januar 2020, 18:08
Anfang 2019 wurde sechs Jahre nach Einstellung des Betriebs das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren nach §11 AEG "schon" eröffnet, mit dem Dritten die Möglichkeit der Übernahme angeboten wurde. Diese hatten nun eine gesetzliche Frist von nur etwa 3 Monaten. Umso erstaunlicher, wie "schnell" das Verfahren seitdem weiter voranschreitet. Nun sieben Jahre nach Einstellung des Betriebs und ein Jahr nach Eröffnung des Stilllegungsverfahrens ist zu lesen:
“Bislang scheiterten die Pläne aber an der Deutschen Bahn. Das Unternehmen habe entscheidende Unterlagen zum Zustand der Eifelquerbahn sowie deren Betriebsanlagen und Bauwerken bisher noch nicht vorgelegt.”
meldete gestern www.swr.de unter Bezugnahme auf das interessierte EIU aus Linz. Die ganze Meldung ist derzeit noch online:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland ... n-100.html
Gruß M&M
“Bislang scheiterten die Pläne aber an der Deutschen Bahn. Das Unternehmen habe entscheidende Unterlagen zum Zustand der Eifelquerbahn sowie deren Betriebsanlagen und Bauwerken bisher noch nicht vorgelegt.”
meldete gestern www.swr.de unter Bezugnahme auf das interessierte EIU aus Linz. Die ganze Meldung ist derzeit noch online:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland ... n-100.html
Gruß M&M