Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Eifelquerbahn (Andernach - Mayen - Kaisersesch - Daun - Gerolstein)
Querbahner
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Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Querbahner »

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz teilte mir zwischenzeitlich mit, dass für die Strecke Nr. 3005, Abschnitt von Kaisersesch bis Gerolstein, Bahn-km 43,265 bis Bahn-km 92,870 mit Bescheid des Landes vom 10.02.2021 die Stilllegung gem. § 11 Absatz 2 AEG genehmigt wurde.

Hierüber war ja letzte Woche offenbar anlässlich der Pressemeldung zum Trassensicherungsvertrag schon in DSO spekuliert worden.

In memoriam an unzählige Schienenbusfahrten über die Eifelquerbahn und gemeinsame Zeiten.

Viele Grüße,

Andreas
jwiessner
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von jwiessner »

Interessant was ihr da gerade abzieht, kritische Äußerungen zu dem was ihr da verbreitet werden auf Instagram ja direkt gelöscht.

Billige Stimmungsmache vor der Wahl oder was ist das Ziel?
stello
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von stello »

Wie soll ich das verstehen?
Ist dies das endgültige Aus für die Strecke, oder was geschieht jetzt weiter? :shock: :shock:
jwiessner
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von jwiessner »

Nein, hier wird gerade nur auf verschiedenen Kanälen Panik verbreitet.

Das Land, DB und der Zweckverband arbeiten gemeinsan an einer Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Strecke.

Das Ergebnis wird man allerdings erst 2022 vorstellen können, da die dafür dringend erforderliche Neufassung der Standardisierten Bewertung, welche die Grundlage zur Beurteilung von Reaktivierungsvorhaben ist, befindet sich noch in Arbeit.

Da diese Änderungen einen großen positiven Einfluss auf die Nutzen-Kosten-Untersuchung haben, möchte man diese Neufassung erst einmal abwarten.
Querbahner
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Querbahner »

Aus verschiedenen Beiträgen gesammelt:
jwiessner hat geschrieben: Montag 1. März 2021, 07:47 "Interessant was ihr da gerade abzieht..."
"Billige Stimmungsmache vor der Wahl"
"Nein, hier wird gerade nur auf verschiedenen Kanälen Panik verbreitet."
"Es befindet sich aktuell eine Meldung im Umlauf, welche suggeriert das die Bemühungen zur Eifelquerbahn gescheitert seien. Diese Meldung ist FALSCH!
Können wir vielleicht mal sachlich bleiben?
Die Meldung lautete, dass die Gesamtstilllegung genehmigt ist. Die Übernahme durch Dritte ist gescheitert.
Nicht mehr, nicht weniger.
reinout
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von reinout »

Doch etwas mehr. Du hast auch gesagst:
In memoriam an unzählige Schienenbusfahrten über die Eifelquerbahn und gemeinsame Zeiten.
"In memoriam" benutzt man eher bei einem Verstorbenen, also habe ich deine Beitrag verstanden als "es ist jetzt entgültig aus".
Das war vielleicht nicht deine Absicht, aber so habe ich es jedenfalls verstanden. (Ich bin Holländer, also habe ich vielleicht deine Aussage etwas misverstanden :) )

Reinout
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Querbahner »

reinout hat geschrieben: Montag 1. März 2021, 21:16 "In memoriam" benutzt man eher bei einem Verstorbenen, also habe ich deine Beitrag verstanden als "es ist jetzt entgültig aus".
Reinout
Es stimmt ja auch leider: Die Eifelquerbahn, wie es sie von 2001 bis 2012 gegeben hat, wird es voraussichtlich nie wieder geben.
Man kann jetzt über Machbarkeitsstudien und SPNV-Reaktivierungen debattieren, aber die Versuche die Eifelquerbahn durch Dritte zu übernehmen, um den touristischen Verkehr wieder mit viel ehrenamtlichem Engagement aufzunehmen, sind leider gescheitert.
Mit einem Schienenbus alle zwei Stunden in Berenbach zu halten, das ist nicht unbedingt das, was aktuell im "RE-Konzept" diskutiert wird...

Ich zitiere mal aus der Pressemeldung zur Gründung des Eifelquerbahn e.V. vom 18.04.2019:
"Dass der Verein mit diesen Ansichten nicht alleine ist, zeigt das Interesse mehrerer Eisenbahnunternehmen an der Strecke. So haben im aktuellen Ausschreibungsverfahren mindestens zwei Eisenbahnunternehmen, die beide in Kontakt mit dem Verein stehen, ihr Interesse zur Übernahme der Infrastruktur gegenüber der DB Netz AG bekundet. (...) Als erstem Schritt hat der neue Verein geplant, die Öffentlichkeit rund um die aktuelle Situation der Eifelquerbahn und ihrer Perspektiven aufzuklären, um das Projekt gemeinsam mit möglichst vielen Unterstützern anzugehen. Hierzu werden u. a. Flyer und Plakate flächendeckend verteilt. Parallel dazu laufen die weiteren Vorbereitungen zu ersten Arbeiten an der Strecke, um zeitnah nach dem Übergang der Infrastruktur an einen neuen Betreiber z.B. mit dem Freischneiden der Gleise beginnen zu können."

Was auch immer in Zukunft noch kommen mag oder nicht, die Übernahme durch einen neuen Betreiber ist es leider nicht.
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von reinout »

Ah, auf diese Weise hast du es gemeint. Ja, die Hoffnung für gemütliches Schienenbusverkehr: das ist jetzt viel schwerer geworden. Es gibt ein paar Videos auf Youtube davon und ich bedauere es bitter das ich nie mitgefahren bin. Das war bestimmt toll.

Meine Hoffnung ist jetzt auf eine unbarmherzige Reaktivierung mit eine schreckliche Plastikbahn und Bahnsteige aus Beton. Wer es betreibt ist mir einigermaßen egal, obwohl die rote DB Fahrzeuge gleichwie die Schienenbussen gut zum Landschaft passen :)
Mit die Verkehrswende soll es gefühlsmäßig doch klappen um eine Kreisstadt wie Daun anzubinden. Was da auf https://www.verkehrswende-vulkaneifel.de/ vorgestellt wird gibt mich jedenfalls eine gute Leune.

Reinout
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Querbahner »

@Reinout: Ja, so war das gemeint. Ich war selbst ab 2001 im damaligen Schienenbusverkehr als u.a. Zugbegleiter aktiv und hatte mich - leider vergeblich - mit einigen Mitstreitern zwei Jahre lang um die Möglichkeit einer Übernahme im Rahmen des Stilllegungsverfahrens zwecks Wiederaufnahme touristischer Verkehre bemüht. Der "In memoriam"-Gruß war in erster Linie an alte Mitstreiter gerichtet. An das, was aus dieser Zeit in Erinnerung bleibt, wenn es leider vorbei ist. Dein Vergleich zum Gruß bei Verstorbenen passt leider im Übrigen auch insofern, dass auch nicht mehr alle unter uns sind.

In einem anderen Projekt haben wir letzte Woche Bäume abgeholzt, die auf einer Bahntrasse gewachsen waren. Wenn man sieht, welche Schäden dort schon durch das Wurzelwerk am Bahndamm entstanden sind, wäre jeder wie auch immer geartete Museumsverkehr ein großer Schritt zum Streckenerhalt gewesen, wenn diese dafür freigeschnitten und unterhalten worden wäre. Genau dafür gibt es mit dem Beschluss zur Gesamtstilllegung nun aber keine Rechtsgrundlage mehr...

Viele Grüße,

Andreas
reinout
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von reinout »

Andreas, kannst du mich vielleicht erklären was eigentlich Ende 2012 passiert ist? Das ist etwas das ich immer noch nicht verstehe. Die Strecke war damal nicht stillgelegt, weil das erst jetzt getan wurde. Ich habe nie von irgendeine offizielle Sperrung gehört "weil die Brücke zu marode war". Es wurde gesagt "Oberbauschaden", glaub ich, aber keine offizielle Instanz die das offiziel gesagt hat.

Die VEB war die Betreiber, die DB die Eigner der Strecke? Dazu gibt es noch einige Behörden die etwas darüber sagen können? "31 Dezember schluss" klingt wie es irgendwo ein Stück offizielles Papier gibt mit diese Datum darauf.

Ich habe die Eindruck, irgendwo sind noch einige Fakten versteckt. Jedenfalls ist es mich nicht klar worum das Verkehr in 2012 aufhörte. Es kann sein das ich etwas vermisst habe?

Reinout
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von jwiessner »

Querbahner hat geschrieben: Montag 1. März 2021, 21:32 Ich zitiere mal aus der Pressemeldung zur Gründung des Eifelquerbahn e.V. vom 18.04.2019:
"Dass der Verein mit diesen Ansichten nicht alleine ist, zeigt das Interesse mehrerer Eisenbahnunternehmen an der Strecke. So haben im aktuellen Ausschreibungsverfahren mindestens zwei Eisenbahnunternehmen, die beide in Kontakt mit dem Verein stehen, ihr Interesse zur Übernahme der Infrastruktur gegenüber der DB Netz AG bekundet. (...) Als erstem Schritt hat der neue Verein geplant, die Öffentlichkeit rund um die aktuelle Situation der Eifelquerbahn und ihrer Perspektiven aufzuklären, um das Projekt gemeinsam mit möglichst vielen Unterstützern anzugehen. Hierzu werden u. a. Flyer und Plakate flächendeckend verteilt. Parallel dazu laufen die weiteren Vorbereitungen zu ersten Arbeiten an der Strecke, um zeitnah nach dem Übergang der Infrastruktur an einen neuen Betreiber z.B. mit dem Freischneiden der Gleise beginnen zu können."
Hallo Andreas,

seit Vereinsgründung hat sich vieles verändert, erfreulicherweise das meiste davon zum Positiven. Wir reden nicht mehr darüber ob die Strecke einem Radweg weichen soll, sondern darüber die Strecke im regulären SPNV zu reaktivieren. Das war immer das Ziel, welches es zu erreichen galt.

Ich habe nie gezählt wieviel private Zeit ich hier investiert habe, aber es waren sicherlich Stunden im hohen dreistelligen Bereich (wenn man damit hinkommt). In dieser Zeit hat es viele Wendungen und Rückschläge gegeben, aber auch sehr viele positive Entwicklungen und wir sind ein gutes Stück weitergekommen.

Ja, die Strecke wurde stillgelegt, etwas was ich mir geschworen hatte unter allen Umständen zu verhindern. Aber was bedeutet die Stilllegung eigentlich?

Sie entbindet ein Unternehmen von der Pflicht zur betriebsbereiten Vorhaltung der Strecke. Nicht mehr und nicht weniger.
Dies war faktisch schon seit 31. Dezember 2012 der Fall, weil die damals zuständigen im Verkehrsministerium die Betriebsgenehmigung bis zu diesem Tag befristet hatten.

Seit 2013 gab es einen jahrelangen Streit darüber, wer für die Strecke am Ende zuständig ist, da dieser Zustand von Gesetzes wegen eigentlich gar nicht vorgesehen ist. Eine Stilllegung oder Abgabe kann nur im Rahmen eines Verfahrens nach §11 AEG erfolgen, worauf man sich nach Jahren dann auch endlich geeinigt hatte.

Was aber wäre die Folge einer Abgabe gewesen? Es hätte zwei zuständige EIU für die Strecke gegeben, für touristische Verkehre wäre dies völlig egal gewesen. Bei der SPNV-Reaktivierung hätte es vieles wieder verkompliziert.

Jetzt gilt es auf Basis der kommenden Neufassung der Standardisierten Bewertung eine positive NKU auf die Beine zu stellen und ich habe hier großes Vertrauen in Verbandsdirektor Thorsten Müller und sein Team das dies am Ende auch so sein wird.

Gruß
Jens
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von reinout »

jwiessner hat geschrieben: Montag 1. März 2021, 22:32 Sie entbindet ein Unternehmen von der Pflicht zur betriebsbereiten Vorhaltung der Strecke. Nicht mehr und nicht weniger.
Dies war faktisch schon seit 31. Dezember 2012 der Fall, weil die damals zuständigen im Verkehrsministerium die Betriebsgenehmigung bis zu diesem Tag befristet hatten.
Also was am Ende 2012 offiziel passierte war das das Verkehrsministerium (des Landes?) die Betriebsgenehmingung nicht mehr erteilte?

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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von jwiessner »

reinout hat geschrieben: Montag 1. März 2021, 22:48
jwiessner hat geschrieben: Montag 1. März 2021, 22:32 Sie entbindet ein Unternehmen von der Pflicht zur betriebsbereiten Vorhaltung der Strecke. Nicht mehr und nicht weniger.
Dies war faktisch schon seit 31. Dezember 2012 der Fall, weil die damals zuständigen im Verkehrsministerium die Betriebsgenehmigung bis zu diesem Tag befristet hatten.
Also was am Ende 2012 offiziel passierte war das das Verkehrsministerium (des Landes?) die Betriebsgenehmingung nicht mehr erteilte?

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Nein, der Betreiber hatte keine neue Genehmigung beantragt nachdem der Kreistag in Daun sich gegen die Reaktivierung der Strecke ausgesprochen hatte. Für das Land war die Sache damit erledigt.
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Querbahner »

jwiessner hat geschrieben: Montag 1. März 2021, 22:32 Ja, die Strecke wurde stillgelegt, etwas was ich mir geschworen hatte unter allen Umständen zu verhindern. Aber was bedeutet die Stilllegung eigentlich?
Sie entbindet ein Unternehmen von der Pflicht zur betriebsbereiten Vorhaltung der Strecke. Nicht mehr und nicht weniger. (...)
Die Gesamtstilllegung bedeutet...
- weiterhin auf absehbare Zeit keine Perspektive auf Instandhaltung und damit potenziell weitere Schäden (=Kosten)
- auf Jahre weiterhin kein Eisenbahnbetrieb.
- In der Regel andere, deutlich höhere Kostenberechnungen bei späterer Verpachtung bzw. Verkauf
- keine Rechtsgrundlage Dritter, bspw. zum Freischnitt der Strecke
- Keine Rechtssicherheit, dass nicht doch irgendwann aus "Verkehrssicherungsgründen" früher oder später ein Bahnübergang bzw. eine Brücke "temporär" verschwindet (ob in Lissingen in der Eifel, auf der Brex oder seinerzeit bei Dieringhausen - Olpe: Beispiele gibt es leider mehr als genug) oder eine Zugangsweiche außer Betrieb geht (wenn keiner mehr dafür zahlt)
- keinerlei Möglichkeiten noch Zugverkehre realistisch zu initiieren, wenn die Machbarkeitsstudie nicht wie von dir erhofft ausfallen sollte und anschließend die Radwegpläne wieder aus der Schublade geholt werden. Die Machbarkeitsstudie ist jetzt der letzte Strohhalm - und die Erfahrungen machen wenig Mut, wenn man beispielsweise an die positive NKU und den Reaktivierungsbeschluss aus 2009 denkt, die auch nicht zum erhofften Erfolg führten.
- ggfs. zusätzliche, rechtliche Hürden bei einem Antrag auf Betriebsgenehmigung durch Wegfall von Status Quo Regelungen. Das ist mir auch etwas nebulös, aber das MWVLW hat hiervon zumindest selbst einmal gesprochen und daher davon abgeraten die Strecke zunächst stilllzulegen, wenn die Reaktivierung noch angestrebt werde.
- die Rechtsgrundlage für einen Antrag auf Entwidmung ist jetzt - anders als 2019 - gegeben, sofern diese 2022 oder wann auch immer politisch wieder gewollt sein sollte.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
jwiessner
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von jwiessner »

Querbahner hat geschrieben: Montag 1. März 2021, 23:11 Die Gesamtstilllegung bedeutet...
- weiterhin auf absehbare Zeit keine Perspektive auf Instandhaltung und damit potenziell weitere Schäden (=Kosten)
....
- die Rechtsgrundlage für einen Antrag auf Entwidmung ist jetzt - anders als 2019 - gegeben, sofern diese 2022 oder wann auch immer politisch wieder gewollt sein sollte.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Das sind zum Teil nur mutmassungen.

Sachlich gesehen haben du und pro_eifelquerbahn auf Instagram mit ihren Posts den Eindruck erweckt, das Thema Reaktivierung der Eifelquerbahn hätte sich erledigt, und das ist FALSCH!

Mit einer solchen alleinsteheden Äußerungen kann man eine Menge Schaden anrichten. Du beschäftigst dich lange genug mit dem Thema Eifelquerbahn, dass du das wissen solltest.
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