Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Hallo,
jetzt soll der Strecke der letzte Rest gegeben werden, die Freistellung von Bahnbetriebszwecken ist beantragt von Bassenheim bis Mayen:
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/ ... .2012%20B5
Viele Grüße
jetzt soll der Strecke der letzte Rest gegeben werden, die Freistellung von Bahnbetriebszwecken ist beantragt von Bassenheim bis Mayen:
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/ ... .2012%20B5
Viele Grüße
Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
De facto geht es dann ja wohl nur noch um den Rest Bassenheim-Ochtendung, denn das Stück von Ochtendung bis Mayen ist doch schon längst ein Fahrradweg. Oder sollte dieser illegal gebaut worden sein?
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Der Link funktioniert bei mir nicht; liegt vmtl. an der SessionID in der URL, die nur für eine Sitzung gilt. Wenn man auf der Startseite des Bundesanzeigers nach BAnz AT 11.04.2012 B5 sucht, kommt man auf die gewünschte Seite (bei mir der erste Suchtreffer).
Gruß
Marco
Gruß
Marco
Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Guten Morgen,
weiss jemand etwas genaues ueber den aktuellen Status zur Strecke?
Wurde der Freistellung entsprochen?
Irgendwelche anderen Nachrichten z.B. ueber das Teilstueck bis Bassenheim?
Interessanterweise sind die Bahnuebergangzeichen am Bassenheimer Bahnhof schon laengere Zeit abgebaut worden.
lg,
Oliver
weiss jemand etwas genaues ueber den aktuellen Status zur Strecke?
Wurde der Freistellung entsprochen?
Irgendwelche anderen Nachrichten z.B. ueber das Teilstueck bis Bassenheim?
Interessanterweise sind die Bahnuebergangzeichen am Bassenheimer Bahnhof schon laengere Zeit abgebaut worden.
lg,
Oliver
- Mayen West
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Wer was zu lesen hat sollte sich glücklich schätzen, und wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Das sind doch gute Nachrichten, dass das EIsenbahnbundesamt die Entwidmung nicht einfach so durchwinkt...
Lg,
Oliver
Lg,
Oliver
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
...und schlechte Nachrichten, da hier mal wieder durchscheint, dass Kunden bei den DB-Großkopferten, ob selbstverladend oder fensterlos zu transportieren, nur als Störung im Betriebsablauf angesehen werden.
Viele Grüße
Marco
Viele Grüße
Marco
Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Da hast Du schon recht, Marco - aber eigentlich hatte ich damit gerechnet, dass die Entwidmung nur durchgewunken wird bzw. schon durchgewunken wurde...
Es ist eine Schande, wenn die Fa. Clement (das beschriebene Werk) auf den zug setzen würde, aber die Bahn einfach kein Interesse mehr hat.
Vor MORA-C hat auch Raiffeisen noch verladen - aber dann wollte die Bahn nicht mehr.
Und da nun die Weiche/Kreuzung seit 2005 zur Strecke fehlt sind die Hürden zur Inbetriebnahme extrem hoch...
Aber wie gesagt...
...der Zeitungsartikel ist besser als befürchtet.
lg,
Oliver
Es ist eine Schande, wenn die Fa. Clement (das beschriebene Werk) auf den zug setzen würde, aber die Bahn einfach kein Interesse mehr hat.
Vor MORA-C hat auch Raiffeisen noch verladen - aber dann wollte die Bahn nicht mehr.
Und da nun die Weiche/Kreuzung seit 2005 zur Strecke fehlt sind die Hürden zur Inbetriebnahme extrem hoch...
Aber wie gesagt...
...der Zeitungsartikel ist besser als befürchtet.
lg,
Oliver
- Mayen West
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Nun ist es wohl amtlich. Heute ist in der Rhein-Zeitung, Ausgabe Mayen/Andernach folgender (halbseitiger-)Artikel erschienen. Ich hab das ganze mal eingescannt.
"Von Mayen aus durchgehend nach Koblenz radeln, das ist unser Wunsch", sagte auch Maximilian Mumm, Bürgermeister der VG Maifeld.
Da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Das braucht kein Mensch!
"Von Mayen aus durchgehend nach Koblenz radeln, das ist unser Wunsch", sagte auch Maximilian Mumm, Bürgermeister der VG Maifeld.
Da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Das braucht kein Mensch!
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Aufgrund aktuellem Anlass:
Die Freistellung von Bahnbetriebszwecken auf dem Teilabschnitt Bassenheim-Mayen Ost ist bis dato nicht rechtskräftig! Sicherlich ist aufgefallen, dass noch nicht mit dem Bau des Radweges zwischen Bassenheim und Ochtendung begonnen wurde, obwohl ein Winter dazwischen lag.
Zur Erklärung: Die Bahn-Initiative Koblenz-Ochtendung e.V. (BIKO) wurde im Freistellungsverfahren von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes als Einwendungsführerin miteinbezogen. Nachdem das EBA die Teilstrecke trotz vorgebrachtem Verkehrsbedürfnisses freistellte, hat die BIKO fristgerecht ihr Widerspruchsrecht geltend gemacht. Jedoch auch der kostenpflichtige Widerspruch wurde vom EBA abgelehnt. Der Verein hat mit einstimmigem Mitgliedervotum beschlossen, gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung, den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Koblenz einzuschlagen, da der Freistellungs- und Widerspruchsbescheid aus Sicht des Vereines einige Mängel aufwies. Die selbstverfasste Klageschrift der BIKO mit allen Beweisunterlagen hat einen Umfang von über 70 Seiten - der vorläufige Streitwert wurde vom Gericht mit 15.000 Euro festgelegt. Trotz augenscheinlich fehlender Klageberechtigung nach §23 AEG wissen die Vertretungsberechtigten der BIKO inzwischen schriftlich, dass es zu einer mündliche Verhandlung gegen die Bundesrepublik Deutschland kommen wird. Mit beigeladen ist die DB Netz AG.
Die Zukunft der Strecke ist nach wie vor ungewiss - allerdings ist es noch nicht vorbei.
Die Freistellung von Bahnbetriebszwecken auf dem Teilabschnitt Bassenheim-Mayen Ost ist bis dato nicht rechtskräftig! Sicherlich ist aufgefallen, dass noch nicht mit dem Bau des Radweges zwischen Bassenheim und Ochtendung begonnen wurde, obwohl ein Winter dazwischen lag.
Zur Erklärung: Die Bahn-Initiative Koblenz-Ochtendung e.V. (BIKO) wurde im Freistellungsverfahren von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes als Einwendungsführerin miteinbezogen. Nachdem das EBA die Teilstrecke trotz vorgebrachtem Verkehrsbedürfnisses freistellte, hat die BIKO fristgerecht ihr Widerspruchsrecht geltend gemacht. Jedoch auch der kostenpflichtige Widerspruch wurde vom EBA abgelehnt. Der Verein hat mit einstimmigem Mitgliedervotum beschlossen, gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung, den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Koblenz einzuschlagen, da der Freistellungs- und Widerspruchsbescheid aus Sicht des Vereines einige Mängel aufwies. Die selbstverfasste Klageschrift der BIKO mit allen Beweisunterlagen hat einen Umfang von über 70 Seiten - der vorläufige Streitwert wurde vom Gericht mit 15.000 Euro festgelegt. Trotz augenscheinlich fehlender Klageberechtigung nach §23 AEG wissen die Vertretungsberechtigten der BIKO inzwischen schriftlich, dass es zu einer mündliche Verhandlung gegen die Bundesrepublik Deutschland kommen wird. Mit beigeladen ist die DB Netz AG.
Die Zukunft der Strecke ist nach wie vor ungewiss - allerdings ist es noch nicht vorbei.
Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
...aber mangels Klageberechtigung jetzt vorbei:Rick hat geschrieben:Trotz augenscheinlich fehlender Klageberechtigung nach §23 AEG wissen die Vertretungsberechtigten der BIKO inzwischen schriftlich, dass es zu einer mündliche Verhandlung gegen die Bundesrepublik Deutschland kommen wird. Mit beigeladen ist die DB Netz AG. Die Zukunft der Strecke ist nach wie vor ungewiss - allerdings ist es noch nicht vorbei.
http://www.rhein-zeitung.de/region/loka ... 65425.html
Warum hat sich kein EVU/EIU an der Klage beteiligt hat, wo es doch um das Verkehrsbedürfnis Mayen Ost - Bassenheim (-Koblenz) ging, welches im Grundsatz außer Frage stehen dürfte, fragt sich
M&M,
der sich dessen bewusst ist, dass er derartige Zugfahrten so oder so nicht mehr erlebt hätte.