Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Gerolstein - Prüm [-Pronsfeld - Bleialf - St.Vith]
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SST
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von SST »

Die Verbandsgemeinde Prüm hat unzählige Male bekundet, dass sie kein Interesse an einer Reaktivierung des Schienenverkehrs hat.

Nach meiner Einschätzung wird sich Prüm nicht mit 1,00 Euro an der Reaktivierung beteiligen. Meine juristischen Kenntnisse reichen nicht dafür aus, um abschätzen zu können, ob die Verbandsgemeinde per gerichtlichem Beschluß verpflichtet werden kann, sich an der Streckenreaktivierung zu beteiligen.

Persönlich kenne ich kein vergleichbares Beispiel, bei welchem ein EVU gegen den erklärten Widerstand der Gemeinde einen Eisenbahnverkehr in eine Stadt errichten möchte, welchen die Stadt in aller Form ablehnt.

Als Schienenbusfreund fände ich es natürlich schön mit einem alten VT nach Prüm zu fahren.

Nach meiner rein persönlichen Einschätzung wird das aber noch eine lange (juristische) Auseinandersetzung.
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SST
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von SST »

P.S.

Natürlich ist auch § 39 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege zu beachten.

http://www.gesetze-im-internet.de/bnats ... /__39.html

Die Strecke ist ja inzwischen so mit - zum Teil schon schönen - Bäumen zugewachsen, dass es keineswegs um "Unkraut zupfen" geht.
Lupushortus
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von Lupushortus »

SST hat geschrieben:Persönlich kenne ich kein vergleichbares Beispiel, bei welchem ein EVU gegen den erklärten Widerstand der Gemeinde einen Eisenbahnverkehr in eine Stadt errichten möchte, welchen die Stadt in aller Form ablehnt.
Schon: Wiehltalbahn - Gleiches EVU, gleiche Situation. Die Anlieger-Kommunen kaufen die noch nicht entwidmete Bahnstrecke um darauf was auch immer zu bauen. Die RSE erstreitet über mehrere Instanzen eine Betriebsgenehmigung und pachtet die Strecke. Nachdem die (meisten) Kommunen eingesehen haben, dass nun Fakten vorliegen, gegen die sie nichts tun können, kam sogar eine zaghafte Unterstützung. Weitere Details der recht spannenden Geschichte in einem Wikipedia-Artikel sowie auf der Homepage des Förderkreises.
SST hat geschrieben:Natürlich ist auch § 39 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege zu beachten.
Hm... da Fläche ausdrücklich dem Eisenbahnverkehr gewidmet ist, dürfte das BNatSchG hier nicht (mehr) ziehen. Etwas anderes wäre es, wenn die Strecke bereits entwidmet ist. Dann müssten für eine Reaktivierung jede Menge Gutachten, Planfeststellungsverfahren, etc. durchgeführt werden.

Viele Grüße
Marco
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SST
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von SST »

Lupushortus hat geschrieben:
SST hat geschrieben:Natürlich ist auch § 39 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege zu beachten.
Hm... da Fläche ausdrücklich dem Eisenbahnverkehr gewidmet ist, dürfte das BNatSchG hier nicht (mehr) ziehen. Etwas anderes wäre es, wenn die Strecke bereits entwidmet ist.
Könnte es sein, dass die Sachlage etwas komplizierter ist?

§4 BNatSchG sieht zwar vor, dass eine Funktionssicherheit für Flächen, die ausschließlich oder überwiegend des öffentlichen Verkehrs als öffentliche Verkehrswege dienen, gewährleistet wird.

Allerdings ist die Strecke seit 1996 bzw. 1999 "stillgelegt" und dient m.E. nicht mehr dem öffentlichen Verkehr.

Besonders im Waldgebiet östlich von Willwerath hat die Natur die ehemaligen Gleisanlagen so zurückerobert, dass umfangreiche Baumfällarbeiten notwendig werden würden.

Und das dann im Sommer während der Nistzeit?

Aber bisher ist ja überhaupt noch kein Pachtvertrag abgeschlossen. Und vorher kann die RSE ohnehin nicht mit Baumfällarbeiten beginnen.
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SSPE
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von SSPE »

Solch ein Gerichtsurteil war längst überfällig. Den Schuß dürfte man jetzt auch in Prüm gehört haben.
Umdenken ist angesagt! In der Eifel wurde schon zuviel wertvolle Eisenbahninfrastruktur unwiderbringlich kaputt gemacht.
Herr Söhngen sollte sich mal mit seinem Parteifreund Schnieder aus Kyllburg austauschen.
Und den Eifeler Eisenbahn-Gegnern sei das Beispiel der wunderschönen Wiehltalbahn zur Nachahmung empfohlen.
Hier wird vorgemacht, wie man eine landschaftlich reizvolle Strecke zu einer echten Touristenattraktion machen kann, weit eindrucksvoller und nachhaltiger als jeder noch so schöne Radweg.
Als Ur-Eifler kann man der Westeifelbahn nur wünschen, dass sie nun bald eine ähnliche Renaissance erlebt.

Grüße aus der "Bergischen Diaspora"
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SST
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von SST »

Holger Lersch hat geschrieben:Oder aber man kann sich den Beitrag in Netz ansehen:

http://www.swr.de/landesschau-rp/streit ... index.html

Gruesse!
300.000 Euro wollen die zukünftigen Bahnbetreiber investieren?! Okay, da gibt es wohl ein "Gutachten", welches die Summe unterstützt.

Aber sorry, mir als Streckenwanderer ist es definitiv nicht nachvollziehbar, wie die Summe ausreichen soll. 23 Km Eisenbahnstrecke, vollkommen verrottet und zugewachsen, seit 20 Jahren gar nichts mehr und davor seit unzähligen Jahren kaum etwas investiert. Wie kann man die für rund 13,00 Euro pro Streckenmeter in einen Zustand versetzen, der nach den Richtlinien - dann im Jahr 2015 - einen sicheren Bahnbetrieb gewährleistet? Wie viele hundert Arbeitsstunden von kostenlos arbeitenden Vereinsmitgliedern wurden da angesetzt?

Mir ist die Rechnung schlichtweg schleierhaft - aber vielleicht hat ja jemand mehr Informationen?
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SST
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von SST »

So, inzwischen habe auch ich das Urteil im vollen Wortlaut gelesen.

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/main.asp

(Optionen: Gericht - Oberverwaltungsgericht, Volltext - Prüm)

Wie auch immer: meine Wenigkeit bleibt dabei, dass die Kosten sehr gering angesetzt sind und die Einnahmen vergleichsweise optimistisch sind. Wieso sich ein Unternehmen mit einer vergleichsweise dünnen Kapitaldecke so weit engagiert, ist mir etwas schwer verständlich.

Aber klar: das ist das unternehmerische Risiko der RSE und geht mich nichts an.
M&M
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von M&M »

Hallo,

hier wurden mehrere eisenbahnrechtliche Fragen angesprochen, auf die ich gern kurz eingehen kann:
Zavelberg hat geschrieben:Hallo in die Runde,

durch den Kauf der Strecke sind ja eigentlich Gerolstein und Püm Infrstrukturbetreiber.
Jetzt möchte die RSE die Strecke als Verkehrsunternehmen nutzen.

Quasi fahr ich als RSE die Strecke und zahle dafür einen Trassenpreis.
Nein, das Verfahren am OVG bezog sich auf den Antrag eines Unternehmens auf Erteilung einer Genehmigung nach § 6 AEG. Diese Genehmigung der zuständigen Landesbehörde ist notwendig, um eine Infrastruktur in dem jeweiligen Bundesland betreiben zu dürfen - also die Zulassung als EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen). Die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH wird somit EIU der Infrastruktur Gerolstein - Prüm. Ob sie überhaupt auch als EVU tätig wird, ist nichts bekannt.

Wer die Strecke nutzen wird (ob das EVU RSE oder ein anderes EVU), muss dann Trassenpreise an das EIU RSE zahlen. Das EIU RSE muss gemäß § 6 AEG einen betriebssicheren, verkehrssicheren und standsicheren Zustand der Infrastruktur gewährleisten. Erhebliche Minderungen in der Kapazität bzw. Leistungsfähigkeit gegenüber dem Planzustand dürfen dabei nur nach Genehmigung der Landesbehörde vorgenommen werden. Das EIU RSE GmbH muss die Trassenerlöse wiederum zur Finanzierung der Streckenunterhaltung nutzen.
Zavelberg hat geschrieben:Wenn nun die
Strecke in desolatem Zustand ist, ist das doch Sache des Eigentümers, oder?
Wenn ich eine Wohnung miete und die Heizung streikt, wende ich mich an den
Vermieter. Kriegt der das nicht auf die Reihe, kürze ich die Miete. Die Gemeinden haben die Strecke gekauft, also müssten sie nun auch dafür sorgen, dass die Infastruktur vernünftig nutzbar ist.
Die Situation ist umgekehrt: Als Betreiber einer nicht nach § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellten Infrastruktur, oblag der Unterhalt der Bahnstrecke den beiden Kommunen. Mit Erteilung einer Betriebsgenehmigung und/oder Abschluss eines Pachtvertrages, gehen die Rechten und Pflichten an den Betreiber bzw. das EIU über - hier: RSE GmbH.

Der Winkelzug, dass nun ein Anspruch auf Übergabe der Infrastruktur im betriebssicheren Zustand besteht, ist dabei unzulässig. Denn die Infrastruktur wurde bereits von den Kommunen bei Vorliegen einer Genehmigung nach § 11 AEG erworben. Diese Genehmigung umfasst, dass der Infrastrukturbetreiber von allen Verpflichtungen zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung einer Eisenbahnstrecke freigestellt wird, da ihm nicht zumutbar. Wenn die RSE GmbH nun ihrerseits diese Verpflichtungen durch eine Genehmigung nach § 6 AEG übernehmen will, steht ihr dies frei - ist aber allein deren Aufgabe.

Der Infrastrukturzustand kann allenfalls für die Berechnung der Streckenpacht relevant werden, da sich diese nach gültiger Rechtssprechung am Ertragswert orientieren muss.
SST hat geschrieben:Allerdings ist die Strecke seit 1996 bzw. 1999 "stillgelegt" und dient m.E. nicht mehr dem öffentlichen Verkehr.
Stilllegung gemäß §11 AEG der Bahnstrecke Gerolstein - Prüm: 30.06.2001
Eine Nutzung im öffentlichen Verkehr ergibt sich aus § 6 AEG, wenn die Genehmigung erteilt wird. Denn diese bezieht sich ausschl. auf den öffentlichen Schienenverkehr.

Im Naturrecht kenne ich mich nicht so gut aus, bin mir aber sicher, dass man die Freischneidearbeiten vor oder nach der Vogelschutzperiode durchführen wird. Selbst die Bahn AG wütet nur in seltensten (Not-)fällen in den Sommermonaten an der Vegetation herum.
SST hat geschrieben:Aber bisher ist ja überhaupt noch kein Pachtvertrag abgeschlossen. Und vorher kann die RSE ohnehin nicht mit Baumfällarbeiten beginnen.
Praktisch wird man sich wahrscheinlich erst einigen und dann erst loslegen.
Doch ich möchte darauf hinweisen, dass dies juristisch nicht notwendig ist. Der SWR-Beitrag war diesbezüglich desinformierend. Die von Bgm Söhngen angeführten Eigentumsrechte beginnen bzw. enden nun einmal auch in Deutschland beim Interesse des Allgemeinwohls. Sobald das Betriebsrecht und die Betriebspflicht einer Infrastruktur durch Erteilung einer Genehmigung nach § 6 AEG an ein Unternehmen übergeht, versteht es sich von selbst, dass dieses Unternehmen auch grds. alles tun darf, was hierzu erforderlich ist. Die RSE GmbH muss als EIU einen betriebssicheren Zustand der Infrastruktur erreichen - auch dann, falls die Kommunen keinen Pachtvertrag anbieten sollten oder der Eigentümer seine Botanik auf den Gleisen lieber erhalten möchte. Im Notfall dürfte es nach meiner Einschätzung maximal 24 Stunden dauern bis ein Infrastrukturbetreiber nach § 6 AEG auch alle Rechte zum Betreten der Gleise und zum Abholzen von Vegetation auf juristischem Wege erhält, wenn der Eigentümer einen entsprechenden Nutzungsvertrag verweigern sollte.
Die Kommunen haben jetzt eine maximal ungünstige Verhandlungsposition - auch dann, wenn Bgm Söhngen zumindest noch mühevoll versucht diese stärken.

Jetzt noch einen schönen Samstagnachmittag!

Euer M&M
Matty
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von Matty »

verstehe ich das so richtig: Sobald die RSE die genehmigung hat muß sie die Strecke herrichten und gerolstein oder prüm können da nichts gegen unternehmen. ? Ja sogar mittels Gericht die dazu verdonnert werden die Arbeiten zuzulassen?
scotti
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von scotti »

So habe ich das auch verstanden.
Wenn ich mich nicht irre ist es auf der wiehltalbahn auch so gelaufen.
M&M
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von M&M »

Matty hat geschrieben:verstehe ich das so richtig: Sobald die RSE die genehmigung hat muß sie die Strecke herrichten
Im Prinzip: Ja!
Sollten Maßnahmen zur Stand- oder Verkehrssicherheit erforderlich sein, müssen diese tatsächlich sofort erfolgen.
Für Maßnahmen zur Betriebssicherheit steht dem Betreiber ein "angemessener Zeitraum" zur Verfügung. Ein Beginn der Freischneidearbeiten ab Oktober 2014 (Ende der Vogelschutzperiode) wäre natürlich zulässig. Dem EIU steht hier zu, dass die Arbeiten zunächst auch in Ruhe administrativ vorbereitet werden können. Es muss nicht gleich am nächsten Tag der erste Baum fallen.
Matty hat geschrieben:und gerolstein oder prüm können da nichts gegen unternehmen. ? Ja sogar mittels Gericht die dazu verdonnert werden die Arbeiten zuzulassen?
Ja!

Gruß M&M
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SST
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von SST »

M&M hat geschrieben:
Matty hat geschrieben:und gerolstein oder prüm können da nichts gegen unternehmen. ? Ja sogar mittels Gericht die dazu verdonnert werden die Arbeiten zuzulassen?
Ja!

Gruß M&M
@M&M: Dein hohes Fachwissen ist mir bekannt, Danke für Deine Ergänzungen.

Dennoch: Grundsätzlich wäre der erste Schritt ein Pachtvertrag, die Einigung über Pachtgebühren und zumindest der Versuch die unterschiedlichen Interessenlagen zu harmonisieren.

Die RSE möchte insbesondere einen touristischen Verkehr zwischen Gerolstein und Prüm aufbauen/durchführen. Das wird in der sehr entlegenen Gegend schwer genug (dagegen ist ja Gerolstein-Kaisersesch eine touristische "Hochburg"). Wie will die RSE das schaffen, wenn sie es sich mit der Verbandsgemeinde Prüm "restlos verdirbt" in dem sie per Gerichtsbeschlüsse ohne Kooperation agiert?

Ich kann es mir nicht vorstellen, dass das die Interessenlage der RSE sein könnte. Bisher machte die RSE auf mich durchaus den Eindruck eines "vernünftigen Unternehmens".

Ohne massive Werbung/Schilder/Broschüren ggf. Pendelbus in Prüm wird - von einigen Eisenbahnfans abgesehen - ohnehin kaum jemand den Weg vom Hahnplatz zu dem relativ weit entfernten Prümmer Prellbock im Gewerbegebiet finden (und das ist und bleibt das Streckenende).

Und was hätte die RSE davon, Pacht zu zahlen, die Infrastruktur sicher vorzuhalten, wenn (abgesehen von den ersten Eröffnungswochen) kaum irgendein Fahrgast kommt?

Im Gegensatz zu Gerolstein-Ulmen ist an Wochenenden auf der Relation Gerolstein-Prüm näherungsweise überhaupt keine ÖPNV-Nachfrage mehr vorhanden!
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kyllbruecke
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von kyllbruecke »

SST hat geschrieben: Ohne massive Werbung/Schilder/Broschüren ggf. Pendelbus in Prüm wird - von einigen Eisenbahnfans abgesehen - ohnehin kaum jemand den Weg vom Hahnplatz zu dem relativ weit entfernten Prümmer Prellbock im Gewerbegebiet finden (und das ist und bleibt das Streckenende).
Da hier jetzt in einigen Beiträgen schon wieder angemerkt wurde, dass das jetzige Streckenende ja so weit außerhalb wäre, würde ich gerne nochmal auf die Distanzen hinweisen:

Entfernung vom alten Bahnhof zum Hahnplatz: 400m Fußweg entlang der Hauptverkehrsstraße

Entfernung Hahnplatz zum Prellbock: 500m Fußweg über den Teichplatz oder entlang der Prüm(talstraße). Für den Weg vom Prellbock in die Stadt dürfte es noch einfacher werden, aber manche der Schreiber hier scheinen den Fahrgästen nicht zuzutrauen den Weg zu den beiden 62m hohen Türmen der Basilika zu finden.
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SST
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von SST »

kyllbruecke hat geschrieben:
SST hat geschrieben: Ohne massive Werbung/Schilder/Broschüren ggf. Pendelbus in Prüm wird - von einigen Eisenbahnfans abgesehen - ohnehin kaum jemand den Weg vom Hahnplatz zu dem relativ weit entfernten Prümmer Prellbock im Gewerbegebiet finden (und das ist und bleibt das Streckenende).
Da hier jetzt in einigen Beiträgen schon wieder angemerkt wurde, dass das jetzige Streckenende ja so weit außerhalb wäre, würde ich gerne nochmal auf die Distanzen hinweisen:

Entfernung vom alten Bahnhof zum Hahnplatz: 400m Fußweg entlang der Hauptverkehrsstraße

Entfernung Hahnplatz zum Prellbock: 500m Fußweg über den Teichplatz oder entlang der Prüm(talstraße). Für den Weg vom Prellbock in die Stadt dürfte es noch einfacher werden, aber manche der Schreiber hier scheinen den Fahrgästen nicht zuzutrauen den Weg zu den beiden 62m hohen Türmen der Basilika zu finden.
Falls Du mich meinst: ich traue es den Fahrgästen, die in "Prüm Prellbock" ankommen, zu, die Basilika zu finden! Ich bin mit den Örtlichkeiten vertraut!

Nur es geht ja nicht darum, dass nun besonders viele Gäste nach Prüm mit der Bahn reisen werden. Vielmehr geht es um die Touristen IN Prüm (und die werden auch weiterhin mit dem Auto anreisen und nicht die lange Fahrt mit der DB und RSE als Wochenendanreise wählen. Ganz davon abgesehen, dass vsl. Züge ohnehin nur Sa/So und nicht Fr/Mo verkehren werden).

Und diese Touristen IN Prüm, werden sicher nicht zufällig im Gewerbegebiet spazieren gehen und dort einen MAN-VT entdecken, mit dem man schön durch die Westeifel fahren kann.

Die Touristen IN Prüm, kann man m.E. nur mit Werbung der Verbandsgemeinde Prüm nach "Prüm Prellbock" locken.

Only my 2 Pence.
M&M
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Re: Aktuelle Presse zur Westeifelbahn

Beitrag von M&M »

SST hat geschrieben:Grundsätzlich wäre der erste Schritt ein Pachtvertrag, die Einigung über Pachtgebühren und zumindest der Versuch die unterschiedlichen Interessenlagen zu harmonisieren. Die RSE möchte insbesondere einen touristischen Verkehr zwischen Gerolstein und Prüm aufbauen/durchführen. Das wird in der sehr entlegenen Gegend schwer genug (dagegen ist ja Gerolstein-Kaisersesch eine touristische "Hochburg"). Wie will die RSE das schaffen, wenn sie es sich mit der Verbandsgemeinde Prüm "restlos verdirbt" in dem sie per Gerichtsbeschlüsse ohne Kooperation agiert?
Ich zitiere mich mal selber aus dem obigen Beitrag:
M&M hat geschrieben:Praktisch wird man sich wahrscheinlich erst einigen und dann erst loslegen.
Doch ich möchte darauf hinweisen, dass dies juristisch nicht notwendig ist
Ich habe nur den juristischen Sachverhalt zu erläutern versucht. Natürlich gehe ich davon aus, dass man in Verhandlungen über einen Nutzungsvertrag treten wird. Doch die Rahmenbedingung muss klar sein: Auch wenn sich die Verhandlungspartner nicht einig würden, würde dies die Reaktivierungsaktivitäten nicht stoppen. Näheres ist ja auch in der Urteilsbegründung des OVG nachzulesen. Im best case läuft es auf einen symbolischen Euro heraus, im worst case auf vielleicht 1000 EUR je Streckenkm und im wahrscheinlichen Fall trifft man sich irgendwo dazwischen. Und falls nicht, wird eben ein zivilrechtliches Verfahren die Pachthöhe klären. Doch noch einmal: Alle Arbeiten können eisenbahnrechtlich begründet auch schon beginnen, wenn noch kein zivilrechtlicher Pachtvertrag besteht.
Gruß M&M
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