Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.2010
Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.2010
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https://www.ebundesanzeiger.de, Suchen nach "Gerolstein Prüm §23",
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- Holger Lersch
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.201
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
- Freistellung von Bahnbetriebszwecken
betreffend die Strecke 3100 Gerolstein-Prüm -
Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 AEG vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396), der durch Artikel 1 Nummer 11a des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingefügt worden ist, öffentlich bekannt gegeben.
Beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz in Koblenz ist für die stillgelegte Strecke 3100 Gerolstein – Prüm, km 1,188 (Anfangsparzellen: Gemarkung Gerolstein, Flur 9, Flurstücksnummern 292/118, Gemarkung Lissingen, Flur 4, Flurstücksnummern 10/1 und 2/45) bis km 23,56 (Endparzelle: Gemarkung Prüm, Flur 3, Flurstücksnummer 81/36) ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen.
Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.
Die Antragsunterlagen können beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz während der Dienststunden eingesehen werden.
Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung des genannten Streckenabschnitts von Bahnbetriebszwecken sprechen, vorzutragen.
Die Stellungnahme ist dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.
Koblenz, 26.05.2010
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
- Freistellung von Bahnbetriebszwecken
betreffend die Strecke 3100 Gerolstein-Prüm -
Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 AEG vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396), der durch Artikel 1 Nummer 11a des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingefügt worden ist, öffentlich bekannt gegeben.
Beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz in Koblenz ist für die stillgelegte Strecke 3100 Gerolstein – Prüm, km 1,188 (Anfangsparzellen: Gemarkung Gerolstein, Flur 9, Flurstücksnummern 292/118, Gemarkung Lissingen, Flur 4, Flurstücksnummern 10/1 und 2/45) bis km 23,56 (Endparzelle: Gemarkung Prüm, Flur 3, Flurstücksnummer 81/36) ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen.
Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.
Die Antragsunterlagen können beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz während der Dienststunden eingesehen werden.
Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung des genannten Streckenabschnitts von Bahnbetriebszwecken sprechen, vorzutragen.
Die Stellungnahme ist dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.
Koblenz, 26.05.2010
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
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- Holger Lersch
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.201
Klingt ja erstmal noch nicht gefährlich. So wie ich das bisher verstanden habe kann ja nicht entwidmet werden solange ein Eisenbahnunternehmen interessiert ist, da zu fahren. Und das ist ja hier gegeben. VEB und RSE stehen ja in den Startlöchern.
Toitoitoi, dass da bald wieder was fährt!
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.201
Was ist "Freistellung von Bahnbetriebszwecken"? Hängt das mit der Reaktivierung zusammen?
LG Anna
LG Anna
- streckenläufer
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.201
Hallo Anna!
Die Freistellung von Betriebszwecken hängt nicht wirklich mit einer "Reaktivierung" zusammen: Es besagt, dass die Strecke Gerolstein-Prüm abgebaut werden soll, um dort einen Radweg zu errichten. Besonders Bgm Söhngen, Prüm, ist sich seiner Sache sicher und verfolgt den Abbau schon seit Jahren!
Genaueres kann dir aber Andreas von der IG Westeifelbahn berichten.
Gruß
streckenläufer
Die Freistellung von Betriebszwecken hängt nicht wirklich mit einer "Reaktivierung" zusammen: Es besagt, dass die Strecke Gerolstein-Prüm abgebaut werden soll, um dort einen Radweg zu errichten. Besonders Bgm Söhngen, Prüm, ist sich seiner Sache sicher und verfolgt den Abbau schon seit Jahren!
Genaueres kann dir aber Andreas von der IG Westeifelbahn berichten.
Gruß
streckenläufer
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.201
Wie schon im Nachbarthread geschrieben: Wenn die RSE gemäß "TV-Artikel" die Bahnstrecke 3100 Gerolstein - Prüm ernsthaft unter den gegebenen Bedingungen betreiben will und nachweisbar konsequent das Verfahren nach § 6 AEG verfolgt, dann ist mit einer Betriebsgenehmigung zu rechnen und somit auch mit einer Verkehrsnutzung der Infrastrastruktur. D.h. die Freistellung von Bahnbetriebszwecken ist dann zu versagen.Holger Lersch hat geschrieben:Klingt ja erstmal noch nicht gefährlich. So wie ich das bisher verstanden habe kann ja nicht entwidmet werden solange ein Eisenbahnunternehmen interessiert ist, da zu fahren. Und das ist ja hier gegeben. VEB und RSE stehen ja in den Startlöchern.
Toitoitoi, dass da bald wieder was fährt!
Eine reine Interessenbekundung, wie von Stefan Förster geschrieben, wäre aber sicher nicht hinreichend (vgl. http://www.eifelbahnforum.de/forum/view ... f=8&t=3757 ).
Die konkrete Art der Verkehrsnutzung des RSE-Konzeptes ist bislang nicht bekannt. Unser Betriebskonzept sieht einen täglichen Betrieb von Frühjahr bis Herbst vor, langfristig ggfs. auch ganzjährig. Dies widerspricht sicher der Annahme, dass ein Verkehrsbedürfnis nicht mehr zu erwarten ist. Wir sind auch über das Freistellungsverfahren ebenfalls mit Schreiben vom 16.06.2010 durch den LBM informiert worden, aber haben unser 6er Verfahren ja seit Anfang Mai vorerst nicht weiterverfolgt, um nicht gegenüber der RSE um die Betriebsgenehmigung zu konkurrieren sowie zunächst die ergebnisoffenen Gespräche der IG Westeifelbahn e.V. i.G. mit den jeweiligen Antragstellern abzuwarten.
(Am Rande, @Streckenläufer: Die IG Westeifelbahn e.V. i.G. entstand mit Gründungsversammlung vom 02.05.2010, Vorsitzender ist Bernd Kruse und der Vorstand erreichbar unter westeifelbahn@web.de. Das liegt nicht (mehr) in meinem Zuständigkeitsbereich. Ich/wir sind lediglich einer von mehreren möglichen Partnern der IG Westeifelbahn e.V. i.G. - wie auch alle anderen Antragsteller).
Viele Grüße,
Andreas
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.201
Was geht ab bei diesem Verfahren? Gibt es schon Ergebnisse?
LG Anna
LG Anna
- streckenläufer
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.201
Also, wenn ich mich recht erinnere, gibt es das Ergebnis erst im September...!? Habe ich irgendwo gelesen. So etwas dauert.
Gruß
streckenläufer
Gruß
streckenläufer
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.201
M.W. wird nun am kommenden Dienstag vrsl. ein aktueller Artikel zum Sachstand Westeifelbahn im "TV" (Prümer Ausgabe) erscheinen.streckenläufer hat geschrieben:Also, wenn ich mich recht erinnere, gibt es das Ergebnis erst im September...!? Habe ich irgendwo gelesen. So etwas dauert.
Gruß
streckenläufer
Viele Grüße,
Andreas
- streckenläufer
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.201
Hallo Andreas!
Da bin ich aber mal echt gespannt, was bei der ganzen Diskutiererei herauskommt...
Gruß
streckenläufer
Da bin ich aber mal echt gespannt, was bei der ganzen Diskutiererei herauskommt...
Gruß
streckenläufer
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.201
Die Prümer Redaktion des "TV" hat den aktuellen Sachstand recherchiert, um nach längerer Zeit noch mal bezügl. der Entwicklungen rund um die Westeifelbahn der vergangenen Monate zu berichten - nicht mehr, nicht weniger. Viele Grüße,
Andreas
Andreas
- streckenläufer
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.201
Ach so. Und mehr ist nicht geschehen? Ist denn was in Sachen Reaktivierung bzw. Entwidmung (Antrag EBA) neues zu berichten?
Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.201
Hier der aktuelle Beitrag im Volksfreund:
http://www.volksfreund.de/totallokal/re ... 29,2565296
Gruß
Patrick
http://www.volksfreund.de/totallokal/re ... 29,2565296
Gruß
Patrick
- Holger Lersch
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.201
Warum die VEB da jetzt raus ist, ist mir nicht ganz klar. In deren Portfolio hätte der Streckenstummel doch bestens reingepasst. Die RSEler haben ja bundesweit verstreut immer mal nur ein paar Kilometer im Inselbetrieb. Oder sind die RSEler eher Infrastrukturbetreiber die die Gleise dann an z.B. eine VEB weiterverpachten?
Grüße,
Holger
Grüße,
Holger
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken läuft seit 26.5.201
In der Tat bleiben da Fragen offen. Vielleicht deutet sich die Antwort aber im vorletzten Satz an:
Für mich heißt das, andere mögen Arbeit und Geld in die Reaktivierung stecken, fahren können auch wir auf der Strecke (und das ist dann dann im Ergebnis viel billiger für den Co-Nutzer)! Oder?"Letztlich sei es egal, wer die Betriebsgenehmigung bekomme, denn dieser müsse auch andere auf der Strecke fahren lassen".
Zuletzt geändert von Rolf am Dienstag 5. Oktober 2010, 00:11, insgesamt 1-mal geändert.