ZM: Richter wiesen Vereins-Klage ab

Ahrtalbahn (Remagen - Ahrbrück [- Dümpelfeld - Adenau])
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Eifel215
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ZM: Richter wiesen Vereins-Klage ab

Beitrag von Eifel215 »

Schlechte Nachrichten für den Förderverein Museum Bahnbetriebswerk Kreuzberg. Das Gericht wies eine Klage der Museumsfreunde ab, die beanstandeten, dass sie beim Genehmigungsverfahren zum Abriss des als Denkmal geschützten Lokschuppens durch die Kreisverwaltung Ahrweiler außen vor geblieben waren. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab.[...] In den Augen der Richter kann ein Verein durch die erteilte Abrissgenehmigung für das unter Denkmalschutz stehende Bahnbetriebswerk in Kreuzberg nicht in eigenen Rechten verletzt sein. Auch, wenn der gemeinnützige Verein es sich zur Aufgabe gemacht hat, das seit Jahren stillgelegte und unter Denkmalschutz stehende Gebäude zu erhalten. [...] Die Begründung: "Dem Mieter eines Denkmals steht nämlich nach den einschlägigen Bestimmungen des Denkmalschutzes kein Recht auf die Beteiligung in einem Genehmigungsverfahren zu, das auf den Abriss des anhemieteten Denkmals gerichtet ist", heißt es in einer Erklärung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. "Obligatorisch Berechtige, wie ein Mieter oder Pächter, sind gehalten, ihre Interessen unmittelbar gegenüber dem Eigentümer des Denkmals geltend zu machen. Zudem wurde der Mietvertrag über das Gelände des Bahnbetriebswerks Kreuzberg wirksam gekündigt. Eine Verletzung subjektiver Rechte des Vereins ist damit ausgeschlossen," so die Begründung. In den Augen von Jan Schauff, Vorsitzender des Fördervereins, ist der Bw-Zug noch lange nicht abgefahren: Er erklärte gestern gegenüber der RZ, dass sich die Museumsfreunde weitere Schritte vorbehalten.[...]

Quelle: Rhein-Zeitung von 2. August 2005
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