Hochwasserschäden

Oleftalbahn (Kall - Hellenthal)
Rolf
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Re: Hochwasserschäden

Beitrag von Rolf »

M&M hat geschrieben: Montag 7. Februar 2022, 05:50 Die Strecke war betrieblich gesperrt, nicht stillgelegt. Da gibt es auch keine zwei Meinungen.
Ja, schön! Ob stillgelegt oder betrieblich gesperrt, bedeutet allerdings gleichermaßen, dass kein Verkehr stattfindet, die Strecke aber so oder so potenziell wieder nutzbar gemacht werden kann, denn sie ist ja nicht entwidmet. Das Versprechen der Politik, die von der Flut zerstörte Infrastruktur wieder aufzubauen, sollte m. E. auch für aktuell ungenutzte Strecken wie die Oleftalbahn gelten. Die Zukunft wird erweisen, ob die Politik das genauso sieht, ich hoffe es jedenfalls!
M&M
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Re: Hochwasserschäden

Beitrag von M&M »

Rolf hat geschrieben: Montag 7. Februar 2022, 15:31 Ja, schön! Ob stillgelegt oder betrieblich gesperrt, bedeutet allerdings gleichermaßen, dass kein Verkehr stattfindet, die Strecke aber so oder so potenziell wieder nutzbar gemacht werden kann, denn sie ist ja nicht entwidmet. Das Versprechen der Politik, die von der Flut zerstörte Infrastruktur wieder aufzubauen, sollte m. E. auch für aktuell ungenutzte Strecken wie die Oleftalbahn gelten.
Da gibt es aber nun mal trotzdem grundlegende Unterschiede:
Eine stilllgelegte Strecke darf der Eigentümer - siehe Eifelquerbahn - auch einfach brach liegen lassen und wieder vergammeln lassen, obwohl die Strecke befahrbar ist und es Interessenten gibt, welche die Strecke gern weiterhin nutzen würden. Niemand kann eisenbahnrechtlich den Eigentümer noch zwingen irgendetwas zu initiieren, was Zugverkehre ermöglicht.
Eine betriebliche Sperrung ohne Stilllegung ist aber nicht dauerhaft im Eisenbahngesetz vorgesehen. Wer eine öffentliche Schienenstrecke betreibt, ist verpflichtet deren Instandsetzung anzugehen oder sie eben nach §11 AEG zur Abgabe auszuschreiben ("Hunsrückquerbahn-Urteil"). Bis zur dauerhaften Gesamtstilllegung bestehen Betriebspflichten, bei denen EBA und Gericht seinerzeit nicht durchgehen ließen, als DB Netz einfach sagte: "Strecke ist kaputt". Ob die Wiederherstellung der Befahrbarkeit wirtschaftlich ist oder nicht, spielte dabei ausdrücklich für das Gericht keine Rolle.
Folglich sollte diese auch für die Oleftalbahn als nicht stilllgelegte Strecke nicht von einer NKU abhängig gemacht werden.
Gruß M&M
Metzelyeti
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Re: Hochwasserschäden

Beitrag von Metzelyeti »

Jetzt frage an die Experten:
Gerade dieses frische Video auf Youtube gefunden:

https://youtu.be/7UOrJ_1hVaQ

Notdürftig Reparatur oder steckt da mehr dahinter?
Rolf
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Re: Hochwasserschäden

Beitrag von Rolf »

Danke für die erhellenden Details.
M&M hat geschrieben: Montag 7. Februar 2022, 19:26 Wer eine öffentliche Schienenstrecke betreibt, ist verpflichtet deren Instandsetzung anzugehen oder sie eben nach §11 AEG zur Abgabe auszuschreiben ("Hunsrückquerbahn-Urteil"). Bis zur dauerhaften Gesamtstilllegung bestehen Betriebspflichten, bei denen EBA und Gericht seinerzeit nicht durchgehen ließen, als DB Netz einfach sagte: "Strecke ist kaputt". Ob die Wiederherstellung der Befahrbarkeit wirtschaftlich ist oder nicht, spielte dabei ausdrücklich für das Gericht keine Rolle.
Das wird dann aber ein teurer Spaß für den Eigentümer! Es sei den, Bund und/oder Land kommen bei der Oleftalbahn zur Hilfe, was ich aufgrund der getätigten Aussagen und der aktuellen Aktivitäten nicht für ganz unwahrscheinlich halte.
M&M hat geschrieben: Montag 7. Februar 2022, 19:26 Folglich sollte diese auch für die Oleftalbahn als nicht stilllgelegte Strecke nicht von einer NKU abhängig gemacht werden.
Das ist ja schon mal gut! Aber die entscheidende Frage wird doch sein, ob die Politik wirklich 15 Mio. in den Wiederaufbau einer außer Betrieb befindlichen Strecke investieren will, deren Nutzen für einen SPNV zumindest nicht ganz unumstritten ist. Wenn man allerdings die vollmundigen Versprechungen der Politiker zu Grunde legt, wäre alles andere ein Vertrauensbruch, und den leisten sich selbst Politiker nicht ohne Not, so dass ich die Hoffnung für einen Wiederaufbau nicht vorschnell aufgeben würde; da die Strecke auf der Prioritätenliste allerdings ganz weit unten steht, sollte man auch nicht überrascht sein, wenn sich erst mal nur wenig tut. Es bleibt also so oder so spannend.
MaRo
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Re: Hochwasserschäden

Beitrag von MaRo »

Die Strecke ist betrieblich gesperrt, nicht stilllgelegt.
MFG
Markus
Querbahner
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Re: Hochwasserschäden

Beitrag von Querbahner »

Metzelyeti hat geschrieben: Dienstag 8. Februar 2022, 20:06 Notdürftig Reparatur oder steckt da mehr dahinter?
Das Video zeigt die genannten Arbeiten, ein Anfang ist damit gemacht.
Mehr aber auch leider (noch) nicht...
Von dem Glauben ans Wunder von Olef, dass irgendwann der Prinz von DB Netz kommt, wenn man nur lang genug geduldig wartet, der dann die Strecke wieder betriebsfähig herstellt, halte ich wenig. DB Netz ist noch Eigentümer, hat sich vom Betrieb im Schleidener Tal aber nach §11 AEG bereits vor gefühlten Ewigkeiten verabschiedet.

Viele Grüße,

Andreas
Eifel215
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Re: Hochwasserschäden

Beitrag von Eifel215 »

Interessantes Video, aber das scheint nur ein punktuelles Nachschottern zu sein, um der Verkehrssicherungspflicht Genüge zu tun.
Querbahner
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Re: Hochwasserschäden

Beitrag von Querbahner »

Eifel215 hat geschrieben: Samstag 12. Februar 2022, 16:33 Interessantes Video, aber das scheint nur ein punktuelles Nachschottern zu sein, um der Verkehrssicherungspflicht Genüge zu tun.
So ist es auch, wie geschrieben, wobei das nicht einmal "lieblos" gemacht wird. Das könnte schon eine gute Grundlage für weitere Arbeiten sein, wenn sie denn jemand angehen wollte...
DB Netz ist aber seit vielen Jahren nicht mehr Betreiber der Strecke nach §6 AEG und hat dies sicherlich auch z. Zt. nicht vor wieder zu werden. Der Ball liegt in einem anderen Feld.
Viele Grüße,

Andreas
Querbahner
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Re: Hochwasserschäden

Beitrag von Querbahner »

Hallo zusammen,

nachdem nun ein Monat vergangen ist, will ich das hier mal einstellen - in der Hoffnung, dass vielleicht noch jemand mitliest, der weiter helfen kann:
Ich habe am 04.02. eine Anfrage an das bisherige EIU RSE bezüglich Befahrbarkeit eines Teilabschnitts der Oleftalbahn für Sommer 2022 geschickt.
Natürlich nicht in der Erwartung, mit einem Triebwagen - wie gewohnt - von Kall auf die Strecke fahren und in Schleiden ankommen zu können. Doch aber in der Hoffnung, auf einen konstruktiven Austausch.

Es wäre kein Ding der Unmöglichkeit, den Triebwagen per Tieflader auf ein Stück Strecke zu schaffen, das noch in Ordnung ist.
Die Strecke ist - soweit bekannt - nicht stilllgelegt. Ein paar Kilometer Strecke, die nicht zerstört ist bzw. mit vereinten Kräften wieder ausreichend instandgesetzt werden kann, reichen aus, um mit einem Triebwagen bissl fürs Publikum pendeln zu können. Ich nenne mal als Beispiel: Zwischen Bahnhof Schleiden und Hp. Oberhausen.
Hiermit könnte man ein Zeichen setzen, dass die Oleftalbahn noch lebt.
Da aber hierzu bislang nicht mal eine Antwort zu bekommen war, bin ich mir dessen nicht mehr so sicher, ob sie nicht schon tot ist?

Viele Grüße,

Andreas
PS: Bei mir im Nachbarort musste auch eine zur Straße parallele Radwegbrücke nach den Flutschäden demontiert werden. Inzwischen ist diese bereits neu aufgebaut und dürfte in absehbarer Zeit wieder in Betrieb gehen...
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