Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Eifelquerbahn (Andernach - Mayen - Kaisersesch - Daun - Gerolstein)
Querbahner
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Querbahner »

jwiessner hat geschrieben: Dienstag 2. März 2021, 06:59 Das sind zum Teil nur mutmassungen.

Sachlich gesehen haben du und pro_eifelquerbahn auf Instagram mit ihren Posts den Eindruck erweckt, das Thema Reaktivierung der Eifelquerbahn hätte sich erledigt, und das ist FALSCH!

Mit einer solchen alleinsteheden Äußerungen kann man eine Menge Schaden anrichten. Du beschäftigst dich lange genug mit dem Thema Eifelquerbahn, dass du das wissen solltest.
Jetzt geht`s wieder los, schade. Ich hatte dir sachlich auf deinen - im Übrigen gleich in zwei Foren geposteten - Beitrag hier geantwortet und deine Reaktionen:
"Das sind zum Teil nur Mutmassungen"
"Du...das den Eindruck erweckt, das Thema Reaktivierung der Eifelquerbahn hätte sich erledigt, und das ist FALSCH!"
"...dass du das wissen solltest"

Dieser Stil geht mir wahnsinnig auf den Keks.

Fakt ist, die Eifelquerbahn ist jetzt stilllgelegt und alle Bemühungen das zu verhindern, sind gescheitert.
Das ist nun mal KEIN Schritt zur Reaktivierung, sondern alles andere als gut.
Das zu verhindern, war 20 Jahre lang das, wofür sich viele Akteure engagiert haben.
jwiessner
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von jwiessner »

Querbahner hat geschrieben: Dienstag 2. März 2021, 07:15 Dieser Stil geht mir wahnsinnig auf den Keks.
Da sind wir uns da wenigstens einig!
M&M
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von M&M »

Sehr geehrter Herr Wießner,
mich verwundert doch sehr, was ich hier von Ihnen lese.
Denn hier in diesem Forum haben Sie am 17.03.2019 die Gründung eines Eifelquerbahnvereins angekündigt und dazu geschrieben: "wie ja mittlerweile bekannt sein dürfte, wurde der Abschnitt der Eifelquerbahn zwischen Kaisersesch und Gerolstein zur Abgabe ausgeschrieben. Damit steht die Strecke nun allen interessierten Dritten zur Übernahme offen, wodurch die Chance besteht ein neues Kapitel in der Geschichte der Eifelquerbahn zu schreiben."
Ich erlaube mir den Beitrag zur Erinnerung zu verlinken: https://www.eifelbahnforum.de/viewtopic.php?f=5&t=5930
Es folgten Plakate, u.a. hier am 23.03.2019 veröffentlicht, dass sich der Verein u.a. für die Wiederherstellung der Befahrbarkeit durch Freischnitt einsetze.
Die Bemühungen um den Betrieb durch Dritte, haben Sie lt. Satzung auf Ihrer Homepage unter den Vereinszwecken der Gründungsversammlung festgelegt und in Ihrer Satzung verankert.
Dass es mehrere Interessenten gab, die verschiedentlich ihre Unterstützung anboten, ist bekannt.
Noch am 09.02.2020 schrieben Sie hier im Eifelbahnforum: "Die Stilllegung der Strecke gilt es unter allen Umständen zu verhindern."
Ihre Aussage, Herr Wießner, zu finden unter: https://www.eifelbahnforum.de/viewtopic ... &start=330
Nun kam es, wie wir es wohl alle nicht gehofft haben: Die Strecke wurde formal stilllgelegt.
Dazu war von Ihnen und vom Verein kein Wort zu lesen.
Hätte der Kollege hier nicht den Thread eröffnet, würden die meisten Leser noch immer ahnungslos im Dunkeln tappen und darauf warten, was aus den Übernahmplänen von Brohltalbahn, Eifelbahn & Co eigentlich wird...
Der Kollege hat keine Vorwürfe geäußert, niemanden angegriffen, sondern nur geschrieben, was LEIDER Sache ist - und Sie schimpfen hier herum, als ob jemand sonstwas verbrochen habe. Ja, was soll das denn?!
Wenn sich der Verein, wie Ihren Äußerungen zu entnehmen, zwischenzeitlich anders positioniert hat und sich als verkehrspolitisches Bündnis versteht, dass den Fokus auf RegionalExpressZüge für die Eifelquerbahn legt, dann ist das eben so. Ich verstehe auch, dass aus dieser, Ihrer Perspektive, die Gesamstilllegung nicht dramatisch ist, da es bei den für Ihr Konzept im Raum stehenden Investitionen auf ein paar Millionen mehr oder weniger nicht wird ankommen.
Ob dieser Ansatz wirklich erfolgsversprechend ist oder nicht, wird die Zukunft zeigen. Sollte es dazu kommen, wird Ihnen sicher jeder einen Platz im Führerstand des ersten RegionalExpressEröffnungszuges von Herzen gönnen! Das meine ich auch so, ohne jede Ironie.
Aber es gibt Ihnen keinen Grund hier derart aufzutreten, als hätten Sie ein Meinungsmonopol. Nicht jeder muss davon überzeugt sein, dass wir in ein paar Jahren RegionalExpressZüge auf der Eifelquerbahn sehen werden.
Belassen wie es als Hinweis auf das, was ich hier aus Solidarität nicht schreibe, dass ich zum einen folgende Aussage von mir im Eifelbahnforum zitiere: "Das nächste Gutachten kommt bestimmt".
Das war am 04.07.2013....
Und zum anderen bei einem Zitat von S. Pauly, geäußert bei der Veranstaltung im Forum Daun, als er einen der Interessenten zur Übernahme und zum Weiterbetrieb vertrat: "Eines kann ich Ihnen nicht ersparen, dass ist der Einstieg - und der, Herr Wießner, da haben Sie noch eine schwere Aufgabe vor sich, denn das ist bei uns aber auch an anderer Stelle gelungen, wir haben ganz klein angefangen, mit Menschen, die Rückschnitt gemacht haben, die Strecke befahrbar gehalten haben."
In dem Sinne
Ihr Michael Müller
reinout
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von reinout »

Na, es ist doch nicht jwiessner persönlich die die Strecke stillgelegt hat? :)

So wie ich es jetzt verstehe hat die VEB in 2012 nicht die Verlängerung beantragt, wodurch es kein Verkehr mehr gab. Und hat die VEB sich Anfang 2020 ganz von die Strecke verabschiedet, worurch es ein halbes Jahr gab um eine neue Betreiber zu finden.
Damals hatte ich die Eindruck, das "keine neue Betreiber" automatisch "Stillegung" bedeutete. Stimmt das einigermaßen?

Reinout
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M&M
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von M&M »

reinout hat geschrieben: Mittwoch 3. März 2021, 11:06 Na, es ist doch nicht jwiessner persönlich die die Strecke stillgelegt hat? :)
Das hat doch auch kein Mensch behauptet.
reinout hat geschrieben: Mittwoch 3. März 2021, 11:06 So wie ich es jetzt verstehe hat die VEB in 2012 nicht die Verlängerung beantragt, wodurch es kein Verkehr mehr gab. Und hat die VEB sich Anfang 2020 ganz von die Strecke verabschiedet, worurch es ein halbes Jahr gab um eine neue Betreiber zu finden.
Damals hatte ich die Eindruck, das "keine neue Betreiber" automatisch "Stillegung" bedeutete. Stimmt das einigermaßen?
Zunächst hatten Dritten keine Möglichkeit die Strecke zu befahren, freizuschneiden oder instandzuhalten. Entsprechende Anfragen wurden vom Eigentümer (DB) immer abgelehnt.
Wir alle mussten also zusehen, wie sich außer Gutachten so ziemlich gar nix tat - und die Bäume immer höher wuchsen.
Die Ausschreibung ("Betreibersuche") begann dann im Januar 2019 und war Anlass zahlreicher Initiativen, um die Gesamtstilllegung abzuwenden, indem ein neuer Betreiber die Strecke übernimmt. Das war eine Chance für die Eifelquerbahn und zur Wiederaufnahme touristischer Verkehre, um die Gleise von den Bäumen zu befreien, das Wurzelwerk zu entfernen, Substanzschutz an den Bauwerken durchzuführen usw. Denn es gab mehrere Bewerber - fast schon zu viele...
Die Übernahme wäre kein Ding der Unmöglichkeit gewesen.

Nur geworden ist daraus leider nix. Die Entscheidung zur Gesamtstilllegung, in der laut AEG das Scheitern der Verhandlungen mit den Bewerbern dargelegt werden muss, wurde zunächst nicht kommuniziert und rief dann erstaunliche Reaktionen hier und andernorts hervor, als jemand diese traurige Nachricht veröffentlichte und nicht schönredete.

Die Gesamtstilllegung ist aus Sicht derer nicht weiter schlimm, die ohnehin davon ausgehen, dass die ganze Strecke für RegionalExpressZüge ertüchtigt wird. Mit ohnehin erheblichen Ausbaumaßnahmen. Zwischenhalten an einigen, wenigen Stationen zwischen Gerolstein und Kaisersesch, Verdopplung des Zugangebots zwischen Kaisersesch und Mayen. Aus dieser Perspektive scheint unklar, wo überhaupt das Problem besteht. Berichte über die Gesamtstilllegung werden in dieser Perspektive offenbar nur als unnötige Störfeuer für die politische Stimmungslage zur Reaktivierung der Strecke wahrgenommen.

Die Gesamtstilllegung ist für alle anderen Bemühungen das vermutliche Aus, weil es nun keine realistische Perspektive mehr gibt, um mit ehrenamtlichen Engagement und überschaubarem Aufwand eine Teilstrecke freizuschneiden und zeitnah wieder im touristischen Verkehr mit überschaubaren Geschwindigkeiten und altbekannten Betriebsvorschriften in Betrieb zu nehmen. Beispielsweise als erster Schritt im erst einige Jahre vor der Sperrung sanierten Streckenabschnitt Ulmen - Kaisersesch, um dann touristische Lückenschlussverkehre zwischen der Regionalbahn in Kaisersesch (mit Anschluss an das Touristikziel Monral) und dem Busbahnhof in Ulmen (mit Anschluss ans Regiobusnetz und diversen touristischen Zielen vor Ort) zu fahren - mit Zwischenhalten für Wanderer und Radfahrer in Laubach, Uersfeld, Höchstberg und vielleicht noch der ein oder anderen Milchkanne. Das wird es jetzt nicht mehr geben, wenn kein Wunder geschieht.

Für Verwirrung scheint dabei gesorgt zu haben, dass die Übernahme und der touristische Betrieb zunächst auch als Ziel des Eifelquerbahn e.V. kommuniziert wurde, dieser aber zwischenzeitlich die andere, erstgenannte Position vertritt. Ob dieser Perspektivwechsel allen klar, weiß ich nicht - ich war zumindest überrascht, weil ich das nirgendwo so klar gelesen hatte. Es hatte für mich eher immer so ausgesehen, als ob Eifelquerbahn e.V. und Brohltalbahn gemeinsam an einem Konstrukt zur Übernahme im touristischen Betrieb arbeiteten.

Gruß M&M
reinout
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von reinout »

M&M hat geschrieben: Mittwoch 3. März 2021, 14:10
reinout hat geschrieben: Mittwoch 3. März 2021, 11:06 Na, es ist doch nicht jwiessner persönlich die die Strecke stillgelegt hat? :)
Das hat doch auch kein Mensch behauptet.
Deshalb auch meine " :) ". Ich fand nur die Äußerungen in beide Richtungen wohl etwas kräftig wurden...

- Der einer hat "nur" ein Fakt genannt.

- Der andere hat "nur" gesagt das es für die gemeinsame Sache viel besser ist bei so einem Fakt auch gleich zu sagen das die Reaktivierungsbemühungen weiter laufen.


Reinout
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von stello »

Da ja in Kürze Landtagswahlen in RP sind, ist es m.E. interessant, welche Ansichten die verschiedenen Parteien zur Wiederaufnahme des Schienenverkehrs auf der Eifelquerbahn vertreten. Ist hier jemand in der Lage diese Frage zu beantworten?
Querbahner
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Querbahner »

stello hat geschrieben: Donnerstag 4. März 2021, 18:12 Da ja in Kürze Landtagswahlen in RP sind, ist es m.E. interessant, welche Ansichten die verschiedenen Parteien zur Wiederaufnahme des Schienenverkehrs auf der Eifelquerbahn vertreten. Ist hier jemand in der Lage diese Frage zu beantworten?
Da wäre doch gut, wenn du die Parteien/Abgeordneten einfach direkt anschreibst und damit diesen auch dein Interesse an diesem Thema kommunizierst. Daneben gibt es zudem auch die bekannten Plattformen, auf denen du auch öffentlich deine Frage an die Abgeordneten einstellen und die Antworten sehen kannst. Wenn du magst, verlinke uns auch gern die Antworten hierher.
Das ist bestimmt besser als hier eine Diskussion zu initiieren, was hier wer über welche Parteien denkt, nachdem mir hier schon "billige Stimmungsmache vor der Wahl" vorgeworfen worden ist.

Viele Grüße,


Andreas
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von jwiessner »

stello hat geschrieben: Donnerstag 4. März 2021, 18:12 Da ja in Kürze Landtagswahlen in RP sind, ist es m.E. interessant, welche Ansichten die verschiedenen Parteien zur Wiederaufnahme des Schienenverkehrs auf der Eifelquerbahn vertreten. Ist hier jemand in der Lage diese Frage zu beantworten?
Dazu haben sich die Parteien gegenüber dem VCD geäußert. Unter Punkt 3.10 sind die entsprechenden Antworten nachzulesen:

https://rlp.vcd.org/landtagswahlen/teil ... ler-oepnv/
jwiessner
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von jwiessner »

M&M hat geschrieben: Mittwoch 3. März 2021, 14:10 Zunächst hatten Dritten keine Möglichkeit die Strecke zu befahren, freizuschneiden oder instandzuhalten. Entsprechende Anfragen wurden vom Eigentümer (DB) immer abgelehnt.
Hier gab es mehrere rechtliche Hürden, aufgrund von unklaren Zuständigkeiten, nicht gesetzkonformem Vorgehen und einer Reihe weitere Dinge die hier zusammen gekommen sind. Hatte hierzu mal ein längeres Gespräch mit dem Eisenbahnbundesamt.

M&M hat geschrieben: Mittwoch 3. März 2021, 14:10 Wir alle mussten also zusehen, wie sich außer Gutachten so ziemlich gar nix tat - und die Bäume immer höher wuchsen.
Die Ausschreibung ("Betreibersuche") begann dann im Januar 2019 und war Anlass zahlreicher Initiativen, um die Gesamtstilllegung abzuwenden, indem ein neuer Betreiber die Strecke übernimmt. Das war eine Chance für die Eifelquerbahn und zur Wiederaufnahme touristischer Verkehre, um die Gleise von den Bäumen zu befreien, das Wurzelwerk zu entfernen, Substanzschutz an den Bauwerken durchzuführen usw. Denn es gab mehrere Bewerber - fast schon zu viele...
Die Übernahme wäre kein Ding der Unmöglichkeit gewesen.
Es hat sich aber am Ende niemand gefunden, der die Strecke übernimmt. Dafür gingen die finanziellen Vorstellungen doch zuweit auseinander.

M&M hat geschrieben: Mittwoch 3. März 2021, 14:10 Zwischenhalten an einigen, wenigen Stationen zwischen Gerolstein und Kaisersesch, Verdopplung des Zugangebots zwischen Kaisersesch und Mayen. Aus dieser Perspektive scheint unklar, wo überhaupt das Problem besteht. Berichte über die Gesamtstilllegung werden in dieser Perspektive offenbar nur als unnötige Störfeuer für die politische Stimmungslage zur Reaktivierung der Strecke wahrgenommen.
Diese Informationen sind schon lange überholt. Es wird nur ein Zugangebot zwischen Mayen und Kaisersesch geben, außerdem sind schon weitere Halte neben Daun und Ulmen vorgesehen.
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von jwiessner »

Schlussendlich noch ein letzter Kommentar:

Ich lese hier Namen, die mir aus den letzten zwei Jahren wohlbekannt sind und die durchaus hätten aktiv werden können, wenn sie es gewollt hätten. Man war nun sicherlich nicht von meiner Meinung abhängig.
M&M
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von M&M »

jwiessner hat geschrieben: Samstag 6. März 2021, 11:49 Ich lese hier Namen, die mir aus den letzten zwei Jahren wohlbekannt sind und die durchaus hätten aktiv werden können, wenn sie es gewollt hätten. Man war nun sicherlich nicht von meiner Meinung abhängig.
Sehr geehrter Herr Wießner,
diese - nennen wir es: Aussage - kann ich nicht nachvollziehen.
Wie Ihnen bekannt, bin ich für einen der Bewerber im Ausschreibungsverfahren tätig. Wir sind "aktiv" geworden. Getreu Ihrer Signatur "Gemeinsam für den Erhalt der Eifelquerbahn" haben wir mit Ihnen seinerzeit als Vorsitzenden des Vereins Kontakt aufgenommen, der sich nach unserem Verständnis gegründet hatte, um die Stilllegung zu verhindern. Gemeinsam wären wir das gern angegangen.
Nach Ihrer Vereinsgründung gleich einen zweiten Verein zu gründen, weil eine Zusammenarbeit mit Ihrem Verein nicht zu Stande gekommen ist, stand für uns außer Diskussion. Das wäre Kindergarten gewesen. Wir haben respektiert, dass wir leider nicht zueinander gefunden haben und folglich die Voraussetzungen für unser weiteres Engagement nicht gegeben waren. Darüber haben wir Sie auch frühzeitig informiert.
Solche Ansätze zum Erhalt der Strecke, die sich nach meinem Eindruck wesentlich zwischen den Bewerbern überhaupt nicht unterschieden haben, setzen aber das Engagement eines Vereins und deren Mitglieder für eine gemeinsame Übernahme der Strecke voraus. Sonst lässt sich das wirtschaftlich überhaupt nicht darstellen, da wir hier schließlich von keiner Goldgrube reden, die wir ausheben wollten.
Wir sind davon ausgegangen und haben respektiert, dass Sie offenkundig einen anderen Weg vor Augen hatten, um die Stilllegung abzuwenden.
jwiessner hat geschrieben: Samstag 6. März 2021, 11:39 Es hat sich aber am Ende niemand gefunden, der die Strecke übernimmt. Dafür gingen die finanziellen Vorstellungen doch zuweit auseinander.
Hat denn letztlich überhaupt jemand ein Angebot abgegeben? Pacht- und Kaufpreis der nun stilllgelegten Strecke werden zukünftig jedenfalls weitaus höher ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Müller
stello
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von stello »

Ich bin doch sehr verwundert über die traurige Entwicklung im Hinblick auf eine -wie auch immer geartete- Erhaltung der Strecke.

Die Gegner der Eifelquerbahn und Befürworter eines Radweges auf der Strecke brauchen anscheinend nur zu warten bis die Befürworter sich noch weiter von einander entfernen. Hier hätte für mich als Außenstehender nur ein GEMEISAMES handeln zum Erfolg geführt.

Ich bin gespannt, wie und wo die Gegner demnächst aus ihrer Deckung kommen und Tatsachen schaffen werden, erst im Kleinen und dann Schritt für Schritt gegen eine Wiederaufnahme handeln.
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Querbahner »

stello hat geschrieben: Sonntag 7. März 2021, 09:56 Die Gegner der Eifelquerbahn und Befürworter eines Radweges auf der Strecke brauchen anscheinend nur zu warten bis die Befürworter sich noch weiter von einander entfernen. Hier hätte für mich als Außenstehender nur ein GEMEISAMES handeln zum Erfolg geführt.
Ich bin gespannt, wie und wo die Gegner demnächst aus ihrer Deckung kommen und Tatsachen schaffen werden, erst im Kleinen und dann Schritt für Schritt gegen eine Wiederaufnahme handeln.
Bitte sachlich bleiben und nicht diese Schwarz-weiß-Malerei. Die Fakten liegen doch jetzt aufm Tisch:

- Die Übernahme der Strecke wäre sicher nur durch gemeinsames Handeln erfolgreich möglich gewesen, wie M&M schon schrieb. Leider fand sich offenbar dafür kein gemeinsamer Nenner zwischen Interessent(en?) und Verein.
Die Gesamtstilllegung ist jetzt da, das Ding ist gelaufen.

- Die Frage der Reaktivierung und damit zur weiteren Zukunft der Strecke wird aber von der Förderfähigkeit des NKU-Ergebnisses und nicht von der Harmonieskala im Eifelbahnforum abhängen. Über das Konzept gibt es verschiedene Meinungen und Positionen. Darüber kann man sachlich diskutieren (und sollte man meiner Meinung auch). Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung wären in so einem Prozess ohnehin wünschenswert, wie schon vor 10 Jahren verschiedentlich gefordert.

- Lt. derzeitiger Beschlusslage kommt der Radweg, falls die Förderfähigkeit der NKU scheitert. Egal, wie harmonisch die Stimmungslage hier ist oder nicht. Bis dahin besteht hingegen kein Grund zur Sorge, dass diesbezüglich Fakten geschaffen werden. Es ist parteiübergreifend Konsens, dass die Machbarkeitsstudie abgewartet werden soll. Der Trassensicherungsvertrag ist der vereinbarte Rahmen.

- Dass nicht trotzdem an der ein oder anderen Stelle "im Kleinen Schritt für Schritt" symbolisch gegen die Wiederaufnahme gehandelt wird, lässt sich durch die Gesamtstilllegung eben leider rechtlich nicht mehr verhindern, wenn bspw. eine Blinklichtanlage schon mal vom Eigentümer demontiert werden sollte, weil für die Reaktivierung im RE-Konzept ohnehin eine neue Anlage im konkreten Fall installiert würde (und der Trassensicherungsvertrag diesen Fall nicht explizit ausschließen sollte).

Viele Grüße,


Andreas
hape
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von hape »

Hallo,
um mal Info pur reinzugeben hier ein Link auf die geplante Kooperationsvereinbarung: https://www.ris.kvmyk.de/bi/getfile.php ... 42&type=do
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